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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gut zu wissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über das mietweise überlassen von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Anlässen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Park-Hotel am Rhein AG wie Verpflegung und Übernachtung.

Anschliessend an Ihre Reservation erhalten Sie eine Bestätigung zugestellt. Der Vertrag ist für die Park-Hotel am Rhein AG erst verbindlich, wenn dieser durch den Auftraggeber schriftlich innerhalb von 14 Tagen zurückbestätigt wurde.

Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Die ParkHotel am Rhein AG behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Räumlichkeiten/Hotelzimmer ohne Nachfrage anderweitig zu vermieten. Bei Anfragen für das gleiche Datum erlauben wir uns, Sie vor Ablauf der Optionsfrist zu kontaktieren.

4.1 Die Park-Hotel am Rhein AG ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Park-Hotel am Rhein AG zugesagten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an die Park-Hotel am Rhein AG zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Park-Hotel am Rhein AG an Dritte.

4.3 Die vereinbarten Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4.4 Preisänderungen für Saalmieten, Speisen, Getränke und Zimmer sind vorbehalten.

4.5 Nicht bezogene Leistungen in Arrangements und Seminarpauschalen werden nicht zurückerstattet.

4.6 Rechnungen der Park-Hotel am Rhein AG sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.7 Die Park-Hotel am Rhein AG ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für Reservationen von Hochzeiten gelten folgende Anzahlungskonditionen:

  • Apéro Anzahlung CHF 1‘000.00
  • Apéro & Hochzeitsessen Anzahlung CHF 2‘000.00

Nach Eingang der ersten Rückbestätigung stellt die ParkHotel am Rhein AG die Anzahlung in Rechnung. Wir behalten uns vor, obige Pauschalbeträge bei erhöhtem Auftragsvolumen anzupassen.

Dekorationsarbeiten oder Einrichtungsumstellungen auf Ihren Wunsch werden separat und nach Aufwand berechnet. Umstellungen des Mobiliars ohne Absprache mit der Park-Hotel am Rhein AG sind untersagt.

Banner, Flaggen oder spezielle Lichter können in Absprache mit unserem Chef de Service oder dem Hauselektriker angebracht werden.

Der Kunde verpflichtet sich, der Park-Hotel am Rhein AG die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen. Nach dieser Frist erlauben wir uns bei weniger Gästen, Abweichungen von mehr als 5% in Rechnung zu stellen.

8.1 Bei Absagen von Banketten (Hochzeiten siehe 8.2.), Seminaren sowie Sitzungen verrechnet die Park-Hotel am Rhein AG einen Pauschalbetrag bzw. einen Prozentsatz vom gewählten Menu und der reservierten Personenanzahl oder der Seminarpauschale / Saalmiete:

  • bis 40 Tage vor Anlass: 10 % (mind. CHF 300.00) • 39 - 15 Tage vor Anlass: 50 %
  • 14 - 7 Tage vor Anlass: 75 %
  • 6- 0 Tage vor Anlass oder Nichterscheinen: 100 %

Wurden mit dem Veranstalter noch keine Leistungen vereinbart, wird im Umfang der oben aufgeführten Prozentwerte folgender Betrag mal gemeldete Personenzahl vom Veranstalter geschuldet:

  • Apéro CHF 25.00
  • Mittagessen CHF 55.00
  • Abendessen CHF 85.00

8.2 Bei Absagen von Hochzeiten verrechnet die Park-Hotel am Rhein AG einen Pauschalbetrag bzw. einen Prozentsatz vom gewählten Menu und der reservierten Personenanzahl:

  • bis 153 Tage vor dem Anlass: Anzahlung wird nicht rückerstattet
  • 152 - 90 Tage vor dem Anlass: 50 %
  • 89 - 15 Tage vor dem Anlass: 75 %
  • 14 - 0 Tage vor dem Anlass: 100 %

Wurden mit dem Veranstalter noch keine Leistungen vereinbart, wird im Umfang der oben aufgeführten Prozentwerte folgender Betrag mal gemeldete Personenzahl vom Veranstalter geschuldet:

  • Apéro CHF 60.00
  • Abendessen CHF 140.00

9.1 Gruppen im Sinne dieser AGB sind Gruppen ab 7 Personen. Es wird eine Gesamtrechnung erstellt. Für eine Gruppe von weniger als 7 Personen gelten Einzelpreise. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht. Nach individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.

9.2 Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen. Die endgültige Namensliste der Teilnehmenden der jeweiligen Gruppe muss der Park-Hotel am Rhein AG bis 7 Tage vor Ankunft mitgeteilt werden. Bei Stornierungen verrechnet die Park-Hotel am Rhein AG einen Prozentsatz der gebuchten Leistungen:

  • bis 31 Tage vor Anreise: kostenlos
  • 30 - 23 Tage vor Anreise: 25 %
  • 22 - 15 Tage vor Anreise: 50 %
  • 14 - 7 Tage vor Anreise: 75 %
  • 6 - 0 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen: 100 %

9.3 Zu den Messezeiten gelten andere AGB’s für die Stornierungskonditionen.

Die Aufsichtspflicht bei Kindern unterliegt den Eltern. Die Park-Hotel am Rhein AG lehnt bei Unfällen jede Haftung ab. Der Aufenthalt in unserem Park ist auf eigenes Risiko gestattet. Im Park ist die nötige Vorsicht geboten. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.

11.1 Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Die Park-Hotel am Rhein AG kann für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.

11.2 Für in unserer Garderobe abgelegte Mäntel, Schirme, Taschen und andere Gegenstände haftet die Park-Hotel am Rhein AG nicht.

11.3 Für allfällige Schäden an Autos, die auf dem kostenlosen Parkplatz oder im kostenpflichtigen Parkhaus stehen, übernimmt die Park-Hotel am Rhein AG keine Verantwortung.

Wenn keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke von der Park-Hotel am Rhein AG. Für mitgebrachte Speisen und Getränke verrechnen wir eine Aufwandgebühr/Zapfengeld.

  • mitgebrachte Hochzeitstorte CHF 5.00 pro Pers.
  • mitgebrachter Wein, 75cl CHF 40.00 pro Flasche

Eine Verlängerung Ihres Anlasses von 24.00 bis 2.00 Uhr wird mit CHF 300.00 in Rechnung gestellt. Ab 2.00 Uhr wird für jede angefangene Stunde CHF 100.00 berechnet.

Aus Rücksicht zu unseren anderen Gästen darf Musik bis max. 2.00 Uhr gespielt werden. Ab Mitternacht muss die Lautstärke der Musik auf Saallautstärke reduziert werden. Ab 22.00 Uhr bleiben Türen und Fenster geschlossen.

Es ist nicht gestattet, auf dem Areal des Parkresorts (inkl. Parkanlage) Feuerwerkkörper zu zünden.

Der Kunde haftet gegenüber der Park-Hotel am Rhein AG für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. durch Drittpersonen verursacht werden, ohne dass die Park-Hotel am Rhein AG dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmenden oder Dritten eingebrachten Sachen übernimmt die Park-Hotel am Rhein AG keine Haftung.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Hochwasser, Demonstration, etc.) behält sich die Park-Hotel am Rhein AG das Recht vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.

Allfällige Nebenleistungen wie Musik, Blumen usw. werden zu 100 % berechnet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf dieser Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Rheinfelden vereinbart. Der Park-Hotel am Rhein AG steht es jedoch frei, auch am Wohnort bzw. Sitz des Bestellers zu klagen.

Rheinfelden, Dezember 2016 (Änderungen vorbehalten)

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